Auslegung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

Autor: Steinborn

Auslegung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

Amtliche Bekanntmachung

Der Rat der Stadt Gifhorn hat in seiner Sitzung am 18.06.2018 die Vorschlagsliste über die dem Amtsgericht Gifhorn zu benennenden Personen zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 beschlossen. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 01.07.2018 bis 10.07.2018 während der Öffnungszeiten im Zimmer 132 des Rathauses, Markplatz 1, 38518 Gifhorn, zur Einsicht aus. Gegen die Vorschlagsliste kann bei der Stadt Gifhorn innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen worden sind, die nach den §§ 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Der Bürgermeister