Stellenausschreibung Fachbereich Bildung und Jugend, Sozial- und Erziehungsdienst

Autor: Badura

Die Stadt Gifhorn stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine

stellv. Kindertagesstättenleitung (m/w)

– Entgeltgruppe S 16 TVöD –

in Teilzeit mit 19 ½ Stunden pro Woche ein. Bei Bedarf können zusätzlich Vertretungsdienste wahrgenommen werden.

Der Arbeitsplatz ist in der Kindertagesstätte „Gifhörnchen“ im Stadtgebiet zu besetzen. Die Einrichtung ist letztes Jahr als Neubau in Betrieb genommen worden. Es können bis zu 140 Kinder im Krippen- und Elementaralter betreut werden.

Ihr Aufgabengebiet ist in enger Kooperation und Zusammenarbeit mit der Leiterin des Hauses die Fortschreibung und weitere Umsetzung der konzeptionellen Entwicklung. Weiterhin wird Ihnen die Mitarbeiterführung und konzeptionelle Planung obliegen sowie die Weiterentwicklung im Krippenbereich der unter 3-jährigen inkl. der erforderlichen Dienstbesprechungen, allgemeine administrative Arbeiten im Bereich der Organisation und Verwaltung sowie die Begleitung und Beratung der Eltern.

Als Einstellungsvoraussetzung muss die Qualifikation zur Dipl.-Sozialpädagogin/Dipl.-Sozialpädagoge, Kindheitspädagogin/-pädagogen oder staatl. anerkannte/anerkannter Erzieher/in mit leitungsrelevanten Zusatzqualifikationen vorhanden sein. Weiterhin muss ein gutes Fachwissen über den Orientierungsplan für Erziehung im Elementarbereich niedersächsische Tageseinrichtung für Kinder und Erfahrung mit deren Umsetzung in der Praxis, insbesondere in der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, vorhanden sein. Für die administrativen Arbeiten ist ein sicherer Umgang mit den büroüblichen Officepaketen erforderlich. Sie sollten zeitlich flexibel sein und auch in arbeitsintensiven Situationen Belastbarkeit zeigen. Kommunikationsfreude und Empathie im Umgang mit Kindern, Eltern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll selbstverständlich sein.

Das Arbeitsverhältnis wird unbefristet begründet mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, aktuell somit 19 ½ Stunden. Welche Möglichkeiten bei der Wahrnehmung der zusätzlichen Vertretungsstunden sich ergeben, ist individuell festzulegen. Es gelten die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst im kommunalen Bereich.

Die Stadt Gifhorn ist Mittelzentrum und befindet sich am Südrand der Lüneburger Heide mit ca. 42.500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Es ist eine wichtige Aufgabe, ein familienfreundliches Umfeld zu schaffen. Es befinden sich derzeit 24 Regelkindertagesstätten sowie zwei sonderpädagogische Kindertagesstätten in unterschiedlichen Trägerschaften im Stadtgebiet.

Wenn Sie an dieser abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit bei einem kommunalen Träger als Arbeitgeber Interesse haben, selbstständig, verantwortlich und umsichtig arbeiten können, dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit den üblichen Unterlagen bis zum 06.04.2018 schriftlich unter Nennung des Kennwortes 40-1803 an die Stadt Gifhorn, Postfach 14 50, 38516 Gifhorn.