Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 108 Lüneburger Straße West

Autor: Dageri

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn hat am 15.03.2018 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 108 „Lüneburger Straße West“ zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan der Innenentwicklung - ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes mit dem dazu gehörigen Entwurf der Begründung sowie der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes liegen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 u. § 13 Abs. 2 u. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit vom 27.03.2018 bis einschließlich 26.04.2018 während nachstehender Zeiten im Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, in den Schaukästen im 2. Obergeschoss (neben Raum 211) öffentlich aus:
montags bis donnerstags 8.30 - 12.30 Uhr  und 13.30 - 17.00 Uhr
sowie freitags    8.30 - 12.00 Uhr
Nähere Auskünfte werden im Fachbereich Stadtplanung (Rathaus, Zimmer 201a) während der Sprechzeiten Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do auch 14.00 - 17.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung erteilt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Gifhorn (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen können zusätzlich unter der folgenden Internetadresse https://www.stadt-gifhorn.de/sv_gifhorn/Lebenswert/Stadtplanung/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/ als Dateien im pdf-Format abgerufen und eingesehen werden.

Gifhorn, 19.03.2018

Der Bürgermeister