Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Allerkanals mit Nebengewässern im Landkreis Gifhorn und der Stadt Wolfsburg

Autor: Dageri

B E K A N N T M A C H U N G

des Entwurfs der Verordnung des Landkreises Gifhorn über das Überschwemmungsgebiet des Allerkanals mit Nebengewässern im Landkreis Gifhorn und der Stadt Wolfsburg

Der Landkreis Gifhorn beabsichtigt, für den Allerkanal mit Nebengewässern im Gebiet des Landkreises Gifhorn und der Stadt Wolfsburg gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz und § 115 Niedersächsisches Wassergesetz ein Überschwemmungsgebiet durch Verordnung fest-zusetzen. Im Laufe des Verfahrens kam es im Bereich der Hehlenriede und deren Nebengewässern zu Veränderungen, so dass für dieses Gebiet ein neues Verfahren durchgeführt wird.

Der Entwurf der Verordnung einschließlich der kartenmäßigen Darstellung im Maßstab 1:5.000 für die geänderten Flächen wird für einen Monat, und zwar vom 30.01.2018 bis zum 01.03.2018 im Rathaus der Stadt Gifhorn, Fachbereich Stadtplanung, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn, Zimmer 206 während nachstehender Dienstzeiten zur Einsicht ausgelegt:

montags – freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags – mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie donnerstags 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Der Verordnungsentwurf wird außerdem beim Landkreis Gifhorn, bei den Samtgemeinden Isenbüttel und Papenteich, den Gemeinden Calberlah, Isenbüttel, Wasbüttel und Meine öffentlich in der Zeit vom 15.01.2018 bis zum 15.02.2018 ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung haben die Samtgemeinden, Gemeinden und der Landkreis Gifhorn vorher gesondert ortsüblich bekannt gemacht.

Jeder, dessen Belange durch die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Gifhorn, den Samtgemeinden Isenbüttel und Papenteich, den Gemeinden Calberlah, Isenbüttel, Wasbüttel und Meine sowie beim Landkreis Gifhorn Einwendungen erheben (Einwendungsfrist). Später eingereichte Einwendungen können in diesem Verfahren unberücksichtigt bleiben.

Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird gleichzeitig ein Termin auf Donnerstag, den 22.03.2018, 10.00 Uhr im Großen Sitzungszimmer im Schloss des Landkreises Gifhorn, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn anberaumt. Er dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch dann erläutert, wenn die Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu diesem Erörterungstermin nicht erscheinen. Dieser Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Gifhorn, 22.01.2018

Der Bürgermeister