Frühzeitige Bürgerbeteiligung von Bebauungsplänen
Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn hat am 03.03.2016 (a.) und am 09.06.2017 (b.) gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung der folgenden Bauleitpläne beschlossen:
a. Bebauungsplan Nr. 96 „Konrad-Adenauer-Straße – Eisenbahnstrecke“, 1. Änderung
b. Bebauungsplan Nr. 16 „Brömmelkamp“, Ortschaft Kästorf
Die Geltungsbereiche dieser Bauleitpläne sind aus den nachfolgenden Übersichtsplänen ( Übersichtsplan zu a .) ( Übersichtsplan zu b.) ersichtlich, die Bestandteile dieser Bekanntmachung sind. Für diese Planungen wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Ziel / Zweck:
Bebauungsplan Nr. 96 „Konrad-Adenauer-Straße – Eisenbahnstrecke“, 1. Änderung
Es soll eine bisher als Grünfläche festgesetzte Fläche in einen öffentlichen Parkplatz umgewandelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Bebauungsplan Nr. 16 „Brömmelkamp“, Ortschaft Kästorf
Die Betreuungseinrichtung „Hagenhof“ der Diakonischen Altenhilfe Kästorf GmbH soll um zwei Gebäude erweitert werden.
Die Bürger haben die Möglichkeit, die Planentwürfe einzusehen und sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung.
Zeit: Vom 08.09.2017 bis einschließlich 22.09.2017 während der allgemeinen Sprechzeiten Mo, Mi 8.30 – 12.00 Uhr, Do 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr, Fr 8.30 – 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Ort: Rathaus Gifhorn, Fachbereich Stadtplanung, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn, 2. OG, Zi. 201,
Tel. 88-235.
Der Bürgermeister