118. Änderung des Flächennutzungsplanes (Silbereiche Süd, Berghop Ost) - Teilplan 3 und Bebauungsplan Nr. 15 Silbereiche Süd, mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV), Ortschaft Kästorf

Autor: Dageri

Öffentliche Auslegung
von Bauleitplänen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn hat am 08.06.2017 den Entwürfen der folgenden Bauleitpläne zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen:

118. Änderung des Flächennutzungsplanes (Silbereiche Süd, Berghop Ost) – Teilplan 3
Bebauungsplan Nr. 15 „Silbereiche Süd“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV), Ortschaft Kästorf

Die Geltungsbereiche dieser Bauleitpläne sind aus den  Übersichtsplänen ersichtlich, die Bestandteile dieser Bekanntmachung sind.

Die Entwürfe der vorgenannten Bauleitpläne mit den dazu gehörigen Entwürfen der Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit

vom 21.06.2017 bis einschließlich 21.07.2017

während nachstehender Zeiten im Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, in den Schaukästen im 2. Obergeschoss (neben Raum 211) öffentlich aus:

montags bis donnerstags 8.30 - 12.30 Uhr  und 13.30 - 17.00 Uhr
sowie freitags    8.30 - 12.00 Uhr

Nähere Auskünfte werden im Fachbereich Stadtplanung (Rathaus, Zimmer 204) während der Sprechzeiten Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do auch 14.00 - 17.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung erteilt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Gifhorn (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wur-den, aber hätten geltend gemacht werden können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht (Teil der Begründung):
Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur und Sachgüter

Stellungnahmen:
118. Änderung des Flächennutzungsplanes (Silbereiche Süd, Berghop Ost) – Teilplan 3:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen: landwirtschaftliche Emissionen (Lärm, Staub, Gerüche)
Bebauungsplan Nr. 15 "Silbereiche Süd" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV), Ortschaft Kästorf:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Landvolk Niedersachsen: landwirtschaftliche Emissionen (Lärm, Staub, Gerüche)

Gutachten / sonstige Unterlagen:
Bebauungsplan Nr. 15 "Silbereiche Süd" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV), Ortschaft Kästorf:
Artenschutzgutachten (Vögel, Amphibien, Fledermäuse), Baugrundgutachten, Lärmprognose (Verkehr)
Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht während der Sprechzeiten oder nach vorheriger Vereinbarung in Zimmer 204.

Gifhorn, 12.06.2017

Der Bürgermeister