1. April müssen Hunde an der Leine Gassi gehen

Autor: Siemer

Ab dem 1. April müssen Hundebesitzer ihre Hunde außerhalb der Stadt wieder an die Leine zu nehmen. Dies gilt übrigens auch rund um den Schlosssee, wo das Ordnungsamt die Einhaltung auch kontrollieren wird. Grund für den Leinenzwang ist die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Die gesetzlich vorgeschriebene Schonzeit endet am 15. Juli.

Die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli ist eine sehr sensible Phase im Lebenszyklus der wild lebenden Tiere. In diesem Zeitraum bringen sie ihren Nachwuchs zur Welt und sollen die Chance haben, ihn auch ungestört aufzuziehen. Der Leinenzwang in diesem Zeitraum gilt auch für die Gebiete, in denen nach der Wildschonverordnung der Stadt Gifhorn die Hunde eigentlich nicht an die Leine müssten.

Wo schon einmal die Rede vom Hund ist, will Elke Rohrbeck die Gelegenheit nutzen, um Hundehaltern folgendes mit auf dem Weg zu geben:  „Hundehalter sollten auf andere Menschen Rücksicht nehmen und ihr Tier gegebenenfalls an die Leine nehmen, wenn sich abzeichnet, dass ein Anderer Angst vor dem Hund haben könnte“, sagt sie.  Und selbstverständlich lassen verantwortungsbewusste Hundehalter die Hinterlassenschaften ihres Lieblings nicht einfach liegen, sondern nehmen diese mit Hilfe einer kleinen Plastiktüte auf, die dann in einen Papierkorb oder Mülleimer  entsorgt wird.