2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 32 Im Hängelmoor, 2. Änderung, mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Autor: Dageri

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn hat am 16.03.2017 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 „Im Hängelmoor“, 2. Änderung, mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen:

Der Geltungsbereich dieses Bauleitplanes ist aus dem  Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit dem dazu gehörigen Entwurf der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit

vom 03.04.2017 bis einschließlich 02.05.2017

während nachstehender Zeiten im Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, in den Schaukästen im 2. Obergeschoss (neben Raum 211) öffentlich aus:

montags bis donnerstags 8.30 - 12.30 Uhr  und 13.30 - 17.00 Uhr
sowie freitags     8.30 - 12.00 Uhr

Nähere Auskünfte werden im Fachbereich Stadtplanung (Rathaus, Zimmer 201c) während der Sprechzeiten Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do auch 14.00 - 17.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung erteilt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Gifhorn (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht (Teil der Begründung):
Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur und Sachgüter
Stellungnahmen:
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt: Verkehrs- und Gewerbelärm
Landkreis Gifhorn: Altstandort (ehem. chemische Reinigung), Verkehrslärm

Gutachten / sonstige Unterlagen:
Verkehrsentwicklungsplan 2002, Verkehrsuntersuchung 2016, Lärmschutzgutachten 2017, Einzelhandelsgutachten 2017
Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht während der Sprechzeiten oder nach vorheriger Vereinbarung in Zimmer 201c.

Gifhorn, 22.03.2017

Der Bürgermeister