Öffentliche Auslegung der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes (Walkeweg) - Teilplan 2

Autor: Dageri

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn hat am 16.03.2017 dem Entwurf der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes (Walkeweg) – Teilplan 2 zugestimmt und die 2. öffentliche Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich dieses Bauleitplanes ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit dem dazu gehörigen Entwurf der Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit

vom 03.04.2017 bis einschließlich 02.05.2017

während nachstehender Zeiten im Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, in den Schaukästen im 2. Obergeschoss (neben Raum 211) öffentlich aus:

montags bis donnerstags 8.30 - 12.30 Uhr  und 13.30 - 17.00 Uhr
sowie freitags    8.30 - 12.00 Uhr

Nähere Auskünfte werden im Fachbereich Stadtplanung (Rathaus, Zimmer 205) während der Sprechzeiten Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do auch 14.00 - 17.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung erteilt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Gifhorn (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht (Teil der Begründung):
In die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen eingestellte Belange: Naturhaushalt; Europäische Schutzgebiete; Mensch und Bevölkerung; Kultur- und Sachgüter; Energie; Landschaftspläne und sonstige Pläne insb. des Abfall- und Immissionsschutzgesetzes oder sonstige umweltbezogene Pläne; Luftqualität nach EU-Vorgaben; Wechselwirkungen der Umweltbelange; sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Umnutzungsverzicht von landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen; Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleich in der Abwägung.
Stellungnahmen:
Handwerkskammer Lüneburg-Stade, Kreishandwerkerschaft Region Braunschweig-Gifhorn: Gewerbelärm und -gerüche

Gutachten / sonstige Unterlagen:
• Forstlicher Rahmenplan Großraum Braunschweig (2000)
• Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Gifhorn (1994): wichtige Bereiche für Arten und Lebensgemeinschaften
• Landschaftsplan Stadt Gifhorn (1995): Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Arten und Biotope, Landschaftsbild/Erholung
• Verkehrsentwicklungsplan (2002) und Bedarfsprognose des Instituts Gewos (2011)
• Biodata GbR, Braunschweig, September 2015: Bebauungsplan Nr. 107 „Walkeweg“ in Gifhorn - Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Arten- und Biotopschutz
• bsp ingenieure, Braunschweig, 2015: Erschließung BG „Walkeweg“, Gifhorn - Baugrunderkundung und Baugrundgutachten
• LAIRM CONSULT GmbH, Bargteheide, 2015: Geruchsimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 107 „Walkeweg“ der Stadt Gifhorn
• LAIRM CONSULT GmbH, Bargteheide, 2016: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 107 „Walkeweg“ der Stadt Gifhorn Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht während der Sprechzeiten oder nach vorheriger Vereinbarung in Zimmer 205.

Gifhorn, 22.03.2017

Der Bürgermeister