Kleiner Waffenschein

Autor: Siemer

Bei vielen Bürgern herrscht Unwissenheit darüber, bei welcher Behörde der Kleine Waffenschein nun eigentlich beantragt wird. Mehrmals die Woche landen bei Ulrike Held, Sachbearbeiterin für Waffenangelegenheiten im Ordnungsamt, deshalb Anträge, für deren Bearbeitung die Stadt nicht zuständig ist. Umgekehrt wenden sich Gifhorner Bürger fälschlicherweise an den Landkreis.

„Wer in der Stadt Gifhorn wohnt, muss sich in allen Waffenangelegenheiten an das Ordnungsamt der Stadt Gifhorn wenden. Das gilt sowohl für den Kleinen Waffenschein als auch für andere waffenrechtliche Erlaubnisse“, erklärt Ulrike Held. „Wer hingegen in einer Gemeinde des Landkreises Gifhorn gemeldet ist, für den ist in Sachen kleiner Waffenschein und anderen Erlaubnissen ausschließlich der Landkreis zuständig.“

Anders sieht es beim Jagdschein aus. Diesen stellt nur der Landkreis aus, egal wo der Betreffende wohnt. Zum Erhalt der Waffenbesitzkarte müssen sich die Bewohner der Stadt Gifhorn dann allerdings wieder an das städtische Ordnungsamt wenden, die Bewohner aus dem Umland am den Landkreis.

Übrigens: Nur wer seine Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit tragen möchte, braucht den Kleinen Waffenschein.