Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn hat am 08.12.2016 den Entwürfen der folgenden Bauleitpläne zugestimmt und die 2. öffentliche Auslegung beschlossen:
• Bebauungsplan Nr. 37 „Heidland Nord“, 3. Erweiterung und parallel hierzu
• 109. Änderung des Flächennutzungsplanes (Heidland Nord 2) – Teilplan 2
Das Plangebiet liegt im Gewerbegebiet „Im Weilandmoor“, zwischen der Bundesstraße 4 und der Straße „Im Weilandmoor“ und dem Wald „Brenneckes Berg“. Die genauen Geltungsbereiche dieser Bauleitpläne sind aus dem Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Mit der 3. Erweiterung ist hauptsächlich vorgesehen, das vorhandene Industriegebiet um einen ca. 30 m breiten Streifen der angrenzenden Waldfläche zu erweitern.
Die Entwürfe der vorgenannten Bauleitpläne mit den dazu gehörigen Entwürfen der Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit
vom 27.12.2016 bis einschließlich 27.01.2017
während nachstehender Zeiten im Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, in den Schaukästen im 2. Obergeschoss (neben Raum 211) öffentlich aus:
montags bis donnerstags 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
sowie freitags 8.30 - 12.00 Uhr
Nähere Auskünfte werden im Fachbereich Stadtplanung (Rathaus, Zimmer 204) während der Sprechzeiten Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do auch 14.00 - 17.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung erteilt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Gifhorn (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig sein, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Umweltbericht (Teil der Begründung):
Menschliche Gesundheit
• Emissionen aus dem Plangebiet wie Lärmemissionen, Gerüche, Luftschadstoffe
• Erholungs- und Freizeitfunktionen des Waldes
Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, Biotope
• Darstellung vorhandener Biotoptypen, Bäumen und Gehölzen, Krautschicht und Moose; Angaben zur Vermeidung und Minderung der mit der Planung verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Angaben zur naturschutzrechtlichen und forstlichen Kompensation
• Betrachtung der Auswirkungen der Planung auf das nahegelegene FFH-Gebiet DE 3021-331 Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker
• Prüfung der Auswirkungen der Planungen auf den Wald (Klimafunktion, Sichtschutz)
• Artenschutzrechtliche Betrachtung der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf Vögel, Amphibien, Reptilien, Käfer, Fledermäuse und Schmetterlingsarten (Brutvogelkartierung, Ergebnisse von verschiedenen Begehungen des Untersuchungsgebiets, Kartierungen)
Boden und Wasser
• Bodenversiegelung
• Versickerung des Niederschlagswassers
• Untersuchung des Dünenkomplexes Brenneckes Berg – Weiland (Parabeldünen, verlandendes Schlatt, Moore) im Hinblick auf die geowissenschaftliche Bedeutung (bodenkundliche Kartierung) und der Auswirkungen der Planung (Bodenabtrag, Entwässerung)
Klima und Luft
• Auswirkungen der Verringerung des Waldes auf das Klima und die Lufthygiene
Landschaft
• Untersuchung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild unter Berücksichtigung des bewaldeten Dünenkomplexes und benachbarter Wohnbebauung sowie der z.T. veränderten Höhenfestsetzung im Plangebiet
Neben dem Entwurf des Plans und der Begründung einschließlich des Umweltberichts sind folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, Fachgutachten und Eingaben aus der Öffentlichkeit, jeweils mit Umweltbezug verfügbar:
Stellungnahmen:
Während der frühzeitigen Beteiligung wurden folgende umweltbezogene Stellungnahmen abgegeben:
• Koordinationsstelle der Natur- und Umweltschutzverbände im Landkreis Gifhorn (Anregungen zum Umfang der Bestandserfassung, Herrichtung der Böschungen der Binnendüne)
• Landkreis Gifhorn (Diffuse Versickerung, Empfehlung ein Schallgutachten einzuholen)
• Zweckverband Großraum Braunschweig: (Schutz der Düne, Schaffung eines ökologisch stabilen Waldrandes)
• Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig (Forderung eines Schallgutachtens)
• Niedersächsische Landesforsten; Forstamt Unterlüß sowie Landwirtschaftskammer Niedersachen (Ersatz bzw. Ausgleich der Waldfläche sowie Maßnahmen zur vorsorgenden Gefahrenabwehr)
• Eingaben der Öffentlichkeit: (Berücksichtigung des Lärmschutzes, Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen, Erhaltung des Sichtschutzes, Berücksichtigung des Schutzes der Binnendüne, Sicherung des Dünengebiets Brenneckes Berg - Weiland im aktuellen Status als „Geotop“ bzw. als geschützter Landschaftsbestandteil)
Während der ersten Auslegung wurden folgende umweltbezogene Stellungnahmen abgegeben:
• Eingaben der Öffentlichkeit (Berücksichtigung des Lärmschutzes, Straßenverkehr, Verminderung des Sichtschutzes, Berücksichtigung des Schutzes der Binnendüne, Sicherung des Dünengebiets Brenneckes Berg - Weiland im aktuellen Status als „Geotop“ bzw. als geschützter Landschaftsbestandteil, Bedeutung und Beeinträchtigung des Schlatts innerhalb der Binnendüne, Eingriff in faunistischen Bestand, fehlende Berücksichtigung einiger Arten der Avi- und Herpetofauna, Eignung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen, Bodenversiegelung, Abholzung von Wald, Moorböden, Eingriff in Wasserhaushalt, Belastung des Oberflächenwassers mit Schadstoffen, Landschaftsbild - Waldpanorama, Hinweis auf EU-Life-Projekt, Standortalternativen)
• Niedersächsische Landesforsten (Herleitung der Bewertung der Waldfunktionen und der Ermittlung der notwendigen Waldkompensation sowie Maßnahmen zur vorsorgenden Gefahrenabwehr)
• Koordinationsstelle der Natur- und Umweltverbände im Landkreis Gifhorn (Integration erhaltenswerter Bäume in den Parkplatz „Düne“)
• Untere Wasserbehörde des Landkreises Gifhorn (Versickerung Niederschlagswasser)
• Untere Naturschutz- und Waldbehörde (Darstellung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt)
• Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie-LBEG (Wertigkeit des Dünengebietes Brenneckes Berg)
Gutachten / sonstige Unterlagen:
• Dr. Lothar Schmidt (Currenta GmbH & Co. OHG, CUR-CP-GEN-SCP): Schalltechnische Untersuchung für die 3. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Heidland Nord“ der Stadt Gifhorn, Leverkusen 2015
• Braunschweiger Umwelt-Biotechnologie GmbH (BUB): Gutachten, EGGER Kunststoffe GmbH & Co. KG „SOLL-Situation 2013“ Ausbreitungsrechnungen / Immissions-Prognosen, Braunschweig 2013 (Gutachten zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der bestehenden Produktionsstätten)
• Dr. Lothar Schmidt (Currenta GmbH & Co. OHG, CUR-CP-GEN-SCP): Ermittlung und Beurteilung der Schallimmissionssituation für die Firma EGGER Kunststoffe GmbH & Co. KG am Standort Gifhorn, Leverkusen 2013 (Gutachten zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der bestehenden Produktionsstätten)
• IGLU Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt: Kurzbericht bodenkundliche Kartierung zur 3. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gifhorn, Göttingen
• FAUNISTISCHE GUTACHTEN Dipl.-Geogr. Michael Schwartze: Bebauungsplan Nr. 37„Heidland-Nord“, 2. Erweiterung, Dokumentation Reptilien
Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht während der Sprechzeiten oder nach vorheriger Vereinbarung in Zimmer 204.
Gifhorn, 15.12.2016
Der Bürgermeister