Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 109 Schulplatz - Konrad-Adenauer-Straße mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Autor: Dageri

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn hat am 08.12.2016 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 „Schulplatz - Konrad-Adenauer-Straße“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich dieses Bauleitplanes ist aus dem  Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit dem dazu gehörigen Entwurf der Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit

vom 21.12.2016 bis einschließlich 20.01.2017

während nachstehender Zeiten im Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, in den Schaukästen im 2. Obergeschoss (neben Raum 211) öffentlich aus:

montags bis donnerstags 8.30 - 12.30 Uhr  und 13.30 - 17.00 Uhr
sowie freitags     8.30 - 12.00 Uhr

Nähere Auskünfte werden im Fachbereich Stadtplanung (Rathaus, Zimmer 201a) während der Sprechzeiten Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do auch 14.00 - 17.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung erteilt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Gifhorn (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wur-den, aber hätten geltend gemacht werden können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Umweltbericht (Teil der Begründung):
In die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen eingestellte Belange:
Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale, Schutzgut Mensch, Schutzgut Tiere, Schutzgut Pflanzen, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Naturschutzes, Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes, geplante Maßnahmen zur Vermeidung, anderweitige Planungsmöglichkeiten
Stellungnahmen:
- Koordinationsstelle der Natur- und Umweltverbände im Landkreis Gifhorn, 19.09.2016:
Artenschutz/Kleintiere, Kleinstlebewesen, Wasserpflanzen: Ausgleich des Biotopverlustes
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, 18.08.2016:
Bodenschutz/Kompensationsmaßnahmen, Ausgleich des Biotopverlustes
- Landkreis Gifhorn, 16.09.2016: Naturschutz/Baumbestand, FFH-Gebietsverträglichkeit, Avifauna
- Unterhaltungsverband Oberaller, 22.08.2016: Wasserwirtschaft/Niederschlagswasserbeseitigung

Gutachten / sonstige Unterlagen:
Biotoptypenplan; Erfassung der Biotoptypen sowie Fachbeitrag zum gesetzlichen Artenschutz; Vorprüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen für das Schutzgebiet nach der EU FFH-Richtlinie Nr. 90 »Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker«; Ausgleichsmaßnahme für die Eingriffe in das Schutzgut Boden; Bodengutachten; Entwässerungskonzept; Schallgutachten; Verkehrsgutachten
(Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht während der Sprechzeiten oder nach vorheriger Vereinbarung in Zimmer 201a)

Gifhorn, 13.12.2016

Der Bürgermeister