Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Limbergstraße) - Teilplan 2
Öffentliche Auslegung eines Bauleitplanes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn hat am 08.12.2016 dem Entwurf der 117. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Limbergstraße) – Teilplan 2 zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich dieses Bauleitplanes ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit dem dazu gehörigen Entwurf der Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit
vom 21.12.2016 bis einschließlich 20.01.2017
während nachstehender Zeiten im Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, in den Schaukästen im 2. Obergeschoss (neben Raum 211) öffentlich aus:
montags bis donnerstags 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
sowie freitags 8.30 - 12.00 Uhr
Nähere Auskünfte werden im Fachbereich Stadtplanung (Rathaus, Zimmer 201c) während der Sprechzeiten Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do auch 14.00 - 17.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung erteilt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Gifhorn (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Umweltbericht (Teil der Begründung):
Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur und Sachgüter
Stellungnahmen:
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt: Verkehrs- und Gewerbelärm
Landkreis Gifhorn: Altstandort (ehem. chemische Reinigung), Verkehrslärm
Gutachten / sonstige Unterlagen:
Verkehrsentwicklungsplan 2002, Verkehrsuntersuchung 2016 (Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht während der Sprechzeiten oder nach vorheriger Vereinbarung in Zimmer 201c.)
Gifhorn, 13.12.2016
Der Bürgermeister