Öffentliche Bekanntmachung

Autor: Dageri

Aufstellungsbeschluss

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn hat am 14.01.2016 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 32 „Im Hängelmoor“, 2. Änderung, mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) beschlossen. In Verbindung mit diesem Verfahren soll außerdem die 117. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Limbergstraße) – Teilplan 2 durchgeführt werden. Für diese Planungen wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die Geltungsbereiche dieser Bauleitpläne sind aus dem  Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Ziel / Zweck: Die Planung soll den Neubau eines Lebensmittelmarktes mit erweiterter Verkaufsfläche und ergänzenden, kleineren Läden vorbereiten. Zugleich soll die verkehrliche Situation im Bereich der Limbergstraße verbessert werden.

Die Bürger haben die Möglichkeit, die Planentwürfe einzusehen und sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung.

Zeit: Vom 02.11.2016 bis einschließlich 11.11.2016 während der allgemeinen Sprechzeiten Mo, Mi 8.30 – 12.00 Uhr, Do 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr, Fr 8.30 – 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Ort: Rathaus Gifhorn, Fachbereich Stadtplanung, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn, 2. OG, Zi. 201, Tel. 88-238.

Gifhorn, 01.11.2016

Der Bürgermeister