Öffentliche Bekanntmachung

Autor: Dageri

Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn hat am 11.06.2015 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des folgenden Bauleitplanes beschlossen:

• Bebauungsplan Nr. 109 „Schulplatz-Konrad-Adenauer-Straße“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Der Geltungsbereich des Bauleitplanes ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. Für diese Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Ziel / Zweck: Mit der Aufstellung dieses Bauleitplanes ist beabsichtigt, zur Versorgung der Bevölkerung in der Innenstadt sowie in den angrenzenden Bereichen einen großflächigen Lebensmittelmarkt zu errichten, der direkt von der Konrad-Adenauer-Straße als östliche Haupterschließung angefahren sowie von Westen fußläufig ebenso direkt aus der Innenstadt über die Straße „Schulplatz“ erreicht werden kann. Darüber hinaus soll ein Parkhaus mit einer kleineren Gastronomie entstehen.

Die Bürger haben die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung.

Zeit: Vom 24.08.2016 bis einschließlich 09.09.2016 während der allgemeinen Sprechzeiten Mo, Mi 8.30 – 12.00 Uhr, Do 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr, Fr 8.30 – 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Ort: Rathaus Gifhorn, Fachbereich Stadtplanung, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn, 2. OG, Zi. 201, Tel. 88-199

Der Bürgermeister