Bekanntmachung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßen und Verkehr
Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Neubau Kreuzungsbahnhof Rötgesbüttel, Strecke 1902 Braunschweig Hbf - Gifhorn
Planrechtsabschnitt Bahn-km 22,5+40 – Bahn-km 25,1+60 in den Gemarkungen Rötgesbüttel, Gifhorn und Hohne
I.
Die DB Projektbau GmbH hat für die DB Netz AG für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Eisenbahnbundesamt beantragt. Das Anhörungsverfahren wird von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, durchgeführt.
Die Einleitung des Anhörungsverfahrens erfolgte am 07.05.2015, die Planunterlagen lagen nach ortsüblicher Bekanntmachung in der Zeit vom 09.06. bis 08.07.2015 bei der Stadt Gifhorn zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie einer öffentlichen Veranstaltung in Rötgesbüttel haben sich umfassende erforderliche Planänderungen für die Vorhabenträgerin ergeben.
Um technische und rechtliche Probleme bei einem Planänderungsverfahren auszuschließen, hat die Vorhabenträgerin ihren Antrag auf das laufende Planfeststellungsverfahren gegenüber dem EBA zurück gezogen und beabsichtigt einen erneuten Antrag auf ein Planfeststellungsverfahren für die o.g. Maßnahme mit geänderten Planunterlagen zu stellen.
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 07.07.2016 vom EBA eingestellt; hiermit wird das Anhörungsverfahren ebenfalls eingestellt.
Die am Anhörungsverfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie die Einwender werden unmittelbar über die Einstellung des Verfahrens benachrichtigt.
Die seit der Auslegung der Planunterlagen bestehende Veränderungssperre (§ 19Abs. 1 AEG) ist aufgehoben. Das Vorkaufsrecht (§ 19 Abs. 3 AEG) der Vorhabensträgerin an den vom Plan betroffenen Flächen ist erloschen.
Der Bürgermeister