Stellenausschreibung Fachbereich Bauornung
Die Stadt Gifhorn, niedersächsische selbstständige Stadt mit rund 43.000 Einwohnern, besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit auf Dauer die Stelle einer qualifizierten Führungskraft als
Leiterin / Leiter des Fachbereiches Bauordnung
- Entgeltgruppe 14 TVöD -
Bei der zu besetzenden Stelle handelt es sich um eine Vollzeitstelle, die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 14 TVöD, bei Vorliegen der entsprechenden beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Besoldung bis Besoldungsgruppe A 14 möglich.
Das vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Leitung des Fachbereichs mit derzeit 12 Beschäftigten, Personal- und Organisationsverantwortung, Regelung von Geschäftsvorgängen, Produkt- und Budgetverantwortung, Beurteilungswesen
- Fachliche Koordination und Steuerung des Fachbereichs, Bearbeitung von Bauordnungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Schwierigkeit
Einstellungsvoraussetzung ist ein mit Mastergrad oder einem gleichwertigem Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur bzw. Hochbau, ggf. verbunden mit der Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung technische Dienste (ehemals höherer technischer Dienst), sowie eine einschlägige Berufserfahrung, wünschenswerterweise auch in leitenden Funktionen innerhalb des öffentlichen Dienstes, insbesondere des Kommunalbereichs. Bewerberinnen und Bewerber müssen zudem über fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Bauordnungsrecht, Bautechnik, Baugestaltung und öffentliches Baurecht verfügen sowie Erfahrungen in der strategischen Planung, Projektentwicklung und Steuerung komplexer Bauvorhaben mitbringen.
Die Stadt Gifhorn ist auf der Suche nach einer entscheidungsfreudigen und durchsetzungsfähigen Führungskraft, die in hohem Maße zuverlässig, verantwortungsbewusst und konfliktfähig ist sowie über ausgezeichnete Fähigkeiten in der Führung von Verhandlungen verfügt. Ein kooperativer Führungsstil sowie die Fähigkeit zur Motivation und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden ebenfalls erwartet.
Die Stadt Gifhorn strebt in allen Bereichen und Positionen den Abbau von Unterrepräsentanz im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) an. Daher sind die Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte oder Gleichzustellende erhalten bei gleicher Eignung und Befähigung den Vorzug.
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens zum 02.09.2016 unter Nennung des Kennwortes 63-1603 an die Stadt Gifhorn, Postfach 14 50, 38516 Gifhorn