Bauleitpläne Pferdeweide werden öffentlich ausgelegt
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn hat am 09.06.2016 den Entwürfen der folgenden Bauleitpläne zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen:
• 114. Änderung des Flächennutzungsplanes (Pferdeweide) – Teilplan 4
• Bebauungsplan Nr. 11 „Pferdeweide“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV), Ortschaft Neubokel
Der Geltungsbereich dieser Bauleitpläne ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Die Entwürfe der vorgenannten Bauleitpläne mit den dazu gehörigen Entwürfen der Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit
vom 24.06.2016 bis einschließlich 25.07.2016
während nachstehender Zeiten im Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, in den Schaukästen im 2. Obergeschoss (neben Raum 211) öffentlich aus:
montags bis donnerstags 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
sowie freitags 8.30 - 12.00 Uhr
Nähere Auskünfte werden im Fachbereich Stadtplanung (Rathaus, Zimmer 205) während der Sprechzeiten Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do auch 14.00 - 17.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung erteilt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Gifhorn (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Umweltbericht (Teil der Begründung):
In die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen eingestellte Belange: Naturhaushalt; Europäische Schutzgebiete; Mensch und Bevölkerung; Kultur- und Sachgüter; Energie; Landschaftspläne und sonstige Pläne insb. des Abfall- und Immissionsschutzgesetzes oder sonstige umweltbezogene Pläne; Luftqualität nach EU-Vorgaben; Wechselwirkungen der Umweltbelange; sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Umnutzungsverzicht von landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzten Flächen; Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleich in der Abwägung.
Stellungnahmen: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 19.11.2015; Landwirtschaftliche Immissionen, Eingriffskompensation
Gutachten / sonstige Unterlagen: Biodata GbR, Braunschweig, 20.10.2015; Bebauungsplan Nr. 11 „Pferdeweide“ – Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zur Eingriffsregelung und zum Speziellen Artenschutz
Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht während der Sprechzeiten oder nach vorheriger Vereinbarung in Zimmer 205.
Gifhorn, 15.06.2016
Der Bürgermeister