Glas und Hochprozentiges sind auf Schlosswiesen tabu

Autor: Siemer
Am Himmelfahrtstag soll friedlich gefeiert wird. Deshalb sind der Konsum von hochprozentigem Alkohol und das Mitführen von Glasflaschen im Bereich der Schlosswiesen an Himmelfahrt verboten. Stadt und Landkreis Gifhorn haben dies gemeinsam mit dem Aller-Ohre-Verband beschlossen. 

Mit Unterstützung eines priva­ten Sicher­heitsunternehmens wird die Polizei das Verbot durchsetzen, um Alkoholexzessen und den damit verbundenen Krawallen rund um den Schlosssee vorzubeu­gen. Für den Bereich der Schlosswiesen sind deshalb Glasflaschen absolut tabu, ebenso wie der Konsum und das Mitführen von branntweinhalti­gen Getränken. Das Verbot gilt vom Donnerstag, 5. Mai, 0:00 Uhr, bis zum Freitag, 6. Mai, 12:00 Uhr.

„An dem zusätzlichen Verbot für die Verwendung von Glasflaschen halten wir auch in diesem Jahr fest, da in den vergangenen Jahren die Anzahl der Schnittverletzungen erheblich zurückgegangen ist", sagt Elke Rohrbeck, Leiterin Fachbereich Ordnung. Ein privater Sicherheitsdienst wird an den Zugän­gen zu den Schlosswiesen die Besucher auf die Einhal­tung der Verbote hinweisen.

Die Polizeiinspektion Gifhorn wird an den Brennpunkten präsent sein. Sollten dennoch Besucher Glasflaschen oder branntwein­haltige Getränke mitbringen, werden sie gebeten, diese in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen oder das Grund­stück nicht zu betreten. „Bei Verstößen gegen das Verbot wird die Polizei­inspektion Gifhorn konsequent einschreiten", betont Elke Rohrbeck.