Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Autor: Dageri

Für die u. g. Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt.

• 119. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Konrad-Adenauer-Straße) – Teilplan 2

Der Geltungsbereich des Bauleitplanes ist aus dem  Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Ziel / Zweck: Zur Versorgung der Bevölkerung in der Innenstadt sowie der angrenzenden Bereiche soll ein großflächiger Lebensmittelmarkt errichtet werden können, der direkt von der Konrad-Adenauer-Straße als östlicher Haupterschließung angefahren sowie von Westen fußläufig ebenso direkt aus der Innenstadt über die Straße „Schulplatz“ erreicht werden kann. Darüber hinaus soll ein Parkhaus entstehen.

Der Änderungsbereich befindet sich in der Stadtmitte Gifhorns östlich der zentralen Fußgängerzone im Steinweg zwischen der Straße „Schulplatz“ im Westen und der Konrad-Adenauer-Straße im Osten und wird wie auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt.

Die Bürger haben die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung.

Zeit: Vom 06.05.2016 bis einschließlich 20.05.2016 während der allgemeinen Sprechzeiten Mo, Mi 8.30 – 12.00 Uhr, Do 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr, Fr 8.30 – 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Ort: Rathaus Gifhorn, Fachbereich Stadtplanung, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn, 2. OG, Zi. 201, Tel. 88-199.

Darüber hinaus findet am Mittwoch, den 11.05.2016 um 18.30 Uhr im Ratssaal der Stadt Gifhorn eine Informationsveranstaltung statt.

Gifhorn, 04.05.2016

Der Bürgermeister