Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplanes Kaiserholz

Autor: Bley

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn hat am 03.03.2016 den Entwürfen der folgenden Bauleitpläne zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen:

116. Änderung des Flächennutzungsplanes (Kaiserholz) – Teilplan 4

Bebauungsplan Nr. 5 „Kaiserholz“, Neufassung, Teilbereich 1, Ortschaft Neubokel

Bebauungsplan Nr. 5 „Kaiserholz“, Neufassung, Teilbereich 2, Ortschaft Neubokel

Der Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. Die Entwürfe der Bauleitpläne mit den dazu gehörigen Entwürfen der Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen hängen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit

vom 24.03.2016 bis einschließlich 25.04.2016

während nachstehender Zeiten im Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, an den Stellwänden neben den Schaukästen im 2. Obergeschoss (neben Raum 211) öffentlich aus:

montags bis donnerstags       8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

sowie freitags                           8.30 - 12.00 Uhr

Nähere Auskünfte werden im Fachbereich Stadtplanung (Rathaus, Zimmer 205) während der Sprechzeiten Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do auch 14.00 - 17.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung erteilt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Gifhorn (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht (Teil der Begründung):

In die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen eingestellte Belange:

Naturhaushalt; Europäische Schutzgebiete; Mensch und Bevölkerung; Kultur- und Sachgüter; Vermeidung von Emissionen, Umgang mit Abfällen und Abwasser; Energie; Landschaftspläne und sonstige Pläne insb. des Abfall- und Immissionsschutzgesetzes oder sonstige umweltbezogene Pläne; Luftqualität nach EU-Vorgaben; Wechselwirkungen der Umweltbelange; sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Umnutzungsverzicht von landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen; Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleich in der Abwägung; Erfordernisse des Klimaschutzes.

Stellungnahmen:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Landwirtschaftliche Emissionen

Gutachten / sonstige Unterlagen:

Biodata GbR, Braunschweig, November 2015: Bebauungsplan Nr. 5 „Kaiserholz“, Neufassung - Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Biotop- und Artenschutz

Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht während der Sprechzeiten oder nach vorheriger Vereinbarung in Zimmer 205.

Der Bürgermeister