Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen Waldweg Süd
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn hat am 03.03.2016 den Entwürfen der folgenden Bauleitpläne zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen:
• 110. Änderung des Flächennutzungsplanes (Waldweg) – Teilplan 3
• Bebauungsplan Nr. 14 „Waldweg Süd“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV), Ortschaft Kästorf
Die Geltungsbereiche dieser Bauleitpläne sind aus dem Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Die Entwürfe der vorgenannten Bauleitpläne mit den dazu gehörigen Entwürfen der Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung in der Zeit
vom 18.03.2016 bis einschließlich 18.04.2016
während nachstehender Zeiten im Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, an den Stellwänden neben den Schaukästen im 2. Obergeschoss (neben Raum 211) öffentlich aus:
montags bis donnerstags 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
sowie freitags 8.30 - 12.00 Uhr
Nähere Auskünfte werden im Fachbereich Stadtplanung (Rathaus, Zimmer 201a) während der Sprechzeiten Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do auch 14.00 - 17.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung erteilt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Gifhorn (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Umweltbericht (Teil der Begründung):
In die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen eingestellte Belange:
Naturhaushalt; Europäische Schutzgebiete; Mensch und Bevölkerung; Kultur- und Sachgüter; Energie; Landschaftspläne und sonstige Pläne insb. des Abfall- und Immissionsschutzgesetzes oder sonstige umweltbezogene Pläne; Luftqualität nach EU-Vorgaben; Wechselwirkungen der Umweltbelange; sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Umnutzungsverzicht von landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen; Berücksichtigung von
Vermeidung und Ausgleich in der Abwägung
Stellungnahmen:
• Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Lärm, Staub, Gase, Erschütterungen)
• Landvolk Niedersachsen (Immissionen Staub und Geräusche, Beregnung, Geruchsbelästigungen, Verschattung)
• Landwirtschaftskammer Niedersachsen / Forstamt Südostheide (Immissionen Staub und Geräusche, Beregnung, Geruchsbelästigungen, Schutzhecke, Waldabstand)
• Landkreis Gifhorn (geplante Schutzzone Trinkwasser, Waldabstand)
• Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (geplante Schutzzone Trinkwasser)
• Nds. Forstamt Unterlüß (Waldabstand)
• Private (gesundheitsschädigende Immissionen Lärm Feinstaub, sinkende Grundwasserstände)
Gutachten / sonstige Unterlagen:
• Baugrunderkundung und Baugrundgutachten – Erschließung Baugebiet „Waldweg Süd“, Gifhorn-Kästorf, bsp ingenieure, Braunschweig, 10.05.2015
• Geotechnischer Bericht, Stadt Gifhorn Bebauungsplan Nr. 13 „Hesegarten Nord“, CDM BRP Consult GmbH, 31.01.2005
• Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen zum Bebauungsplan Nr. 13 „Hesegarten Nord“, BMH GbR, 13.10.2005
• Bericht über Geräuschmessungen im Umfeld zweier Beregnungsbrunnen im Bereich Hesegarten / Hungerkamp, BMH GbR, 10.05.2006
Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht während der Sprechzeiten oder nach vorheriger Vereinbarung in Zimmer 201a.
Der Bürgermeister