Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 96. Änderung des Flächennutzungsplanes Hohes Feld - Teilplan 2

Autor: Dageri

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Gifhorn hat am 14.01.2016 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des folgenden Bauleitplanes beschlossen:

• 96. Änderung des Flächennutzungsplanes (Hohes Feld) – Teilplan 2

Der Geltungsbereich des Bauleitplanes ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. Für diese Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Ziel / Zweck: Mit der Aufstellung dieses Bauleitplanes ist beabsichtigt, weitere Baulandflächen für die Ein- und Zweifamilienhausbebauung, für sozial geförderten Wohnraum und für gewerbliche Klein- und Familienbetriebe zu entwickeln. Zudem sollen vorhandene Friedhofsflächen im Bestand gesichert und öffentliche Grünflächen vorgesehen werden. Die verkehrliche Erschließung ist vom Wilscher Weg aus geplant.

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen Wilscher Weg im Norden, evangelischem Friedhof im Osten, Kirchweg im Süden sowie Stillem Weg und dem kleinen Friedhof im Westen.

Die Bürger haben die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung.

Zeit: Vom 08.03.2016 bis einschließlich 18.03.2016 während der allgemeinen Sprechzeiten Mo, Mi 8.30 – 12.00 Uhr, Do 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr, Fr 8.30 –12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Ort: Rathaus Gifhorn, Fachbereich Stadtplanung, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn, 2. OG, Zi. 205, Tel. 88-282.

Der Bürgermeister