Entsorgung von Hundekot

Autor: Hoffmann-Budow
In letzter Zeit gibt es immer wieder Beschwerden von Bürgern über die "Hinterlassenschaften" von Hunden sowohl auf Grünanlagen und Gehwegen im Stadtbereich als auch in der freien Landschaft im Außenbereich der Stadt Gifhorn.
Aus diesen Gründen richtet die Stadt Gifhorn daher folgenden Appell an alle Hundehalterinnen und Hundehalter:
Beseitigen Sie den von Ihren Hunden hinterlassenen Kot umgehend, um Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier auszuschließen und entsorgen Sie diesen in der Restmülltonne.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch Kinder mit dem Hundekot in Berührung kommen können, da viele Hundebesitzer mit ihren Hunden ortsnah spazieren gehen.
Die Stadt Gifhorn weist darauf hin, dass Hundekot als Abfall anzusehen ist, dessen unzulässige Beseitigung durch Liegenlassen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Ansprechpartnerin: Frau Kutrib