Poller in der Fuzo werden bald dauerhaft aktiviert
Poller in der Fuzo werden bald dauerhaft aktiviert
Die Sicherheitspoller an den Zufahrten zur Fußgängerzone werden mit Beginn des Weihnachtsmarktes ganzjährig aktiviert.
Die Hightec-Sicherheitspoller sollen Fußgänger vor Fahrzeugen zu schützen, die rechtswidrig die Fußgängerzone befahren und dort parken. Und das nicht nur während der Veranstaltungen in der Fußgängerzone, sondern ganzjährig. Davon ausgenommen ist der berechtigte Anliegerverkehr, der jederzeit die Fußgängerzone passieren darf.
Zu diesen Zeiten bleibe die Poller hochgefahren:
Die Sicherheitspoller werden sich zu festen, programmierten Zeiten ganzjährig automatisch heben und senken. Die Poller sind hochgefahren am
- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Sonntag in der Zeit von 11 - 18 Uhr
- Mittwoch und Samstag in der Zeit von 8 - 18 Uhr
Ab 18 Uhr fahren die Poller dann wieder automatisch nach unten.
Bei Veranstaltungen in der Fußgängerzone kann sich die Betriebszeit der Sicherheitspoller verlängern. Während des Weihnachtsmarktes fahren die Poller ab 20 Uhr nach unten.
Das gilt für den Anliegerverkehr:
Die Fußgängerzone kann weiterhin rund um die Uhr mit dem Pkw verlassen werden, Die Sicherheitspoller sind mit einem automatischen Sensor versehen und senken sich, sobald sich ein Pkw bis auf 2 m dem Sicherheitspoller nähern.
Zum Einfahren in die Fußgängerzone während der Betriebszeiten der Sicherheitspoller benötigen die Anlieger eine Ausnahmegenehmigung. Diese muss beim Fachbereich Ordnung beantragt werden.
Das gilt für den Lieferverkehr:
Für den Lieferverkehr gelten wie bisher definierte Lieferzeiten. In der Zeit von 11 bis 18 Uhr ist ein Lieferverkehr in der Fußgängerzone nicht zugelassen. Darüber hinaus werden an den Zufahrten zur Fußgängerzone feste Lieferzonen ausgezeichnet, von denen aus die Lieferanten die Geschäfte beliefern können.
An folgenden Standorten sind Ladezonen eingerichtet:
Standort | Ladezeiten |
Marktplatz | ganztags |
Cardenap vor Nr. 3 | werktags 11 – 18 Uhr |
Schulplatz | ganztags |
Herzog-Franz-Straße gegenüber Nr. 12 | werktags 11 – 18 Uhr |
Steinweg/ Ecke Bodemannstraße | ganztags |
So beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung:
Sollten Sie ein berechtigtes Interesse für die Möglichkeit der jederzeitigen Befahrung der Fußgängerzone haben, können Sie sich für die Prüfung einer Ausnahmegenehmigung unter sicherheitspoller@stadt-gifhorn.de melden.
Für ihre Fragen stehen die Mitarbeitenden des Fachbereichs Ordnung, Tel. 05371-88-113, gern zur Verfügung.