Stadt erinnert an Kastrationspflicht für Katzen

Autor: Rebecca Koch

25.04.2023 - Katzen bekommen in der Regel zwei- bis dreimal im Jahr Junge. Im Frühling aber werden wieder besonders viele Kätzchen geboren. Man spricht dann von den so genannten „Maikätzchen“. Dabei sind diese häufig Nachkommen freilebender Katzen, die sich unkontrolliert vermehren. Doch das damit verbundene Elend obdachloser Hauskatzen stellt in ganz Niedersachsen ein großes Problem dar. Auch wenn Katzenhalter von dem ungewollten Nachwuchs Ihres Katers oft nichts mitbekommen, trägt er durch das Decken vieler freilebender Katzen erheblich zur Steigerung der Katzenpopulation und des Katzenelends bei.

Um dieses Problem einzudämmen, gilt bereits seit 2017 die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von männlichen und weiblichen Katzen in der Stadt Gifhorn. Darin ist geregelt, dass alle Katzen, die Zugang ins Freie haben, kastriert und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein müssen. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, darf Katzen nur in geschlossenen Räumen halten. Als Katzenhalter gilt auch, wer freilebenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

Die Stadt weist deshalb noch einmal eindringlich auf die Kastrations- und Kennzeichnungs-pflicht hin. Denn die Folgen einer unkontrollierten Vermehrung sind gravierend: Tierheime und Tierpaten kommen an ihre Grenzen. Außerdem steigt durch eine erhöhte Population von wilden Hauskatzen die Gefahr von übertragbaren Krankheiten, deren Ausbreitung nur schwer kontrollierbar ist.

Verstöße gegen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.