Silvester: Das gilt beim Abbrennen von Pyrotechnik

Autor: Rebecca Koch

22.12.2022 - Der Jahreswechsel steht vor der Tür. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Gifhorn auf folgende Grundsätze hin, die generell bezüglich des Abbrennens von Pyrotechnik zu beachten sind.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Unter unmittelbarer Nähe ist ein Abstand von 300 m zu verstehen. Besonders brandempfindliche Gebäude sind beispielsweise Naturdenkmäler, Fachwerkhäuser, Reetdächer etc. Damit ist ein Feuerwerk z.B. im Steinweg und rund um den Steinweg, in der Torstraße, der Celler Straße und im überwiegenden Teil des Ortsteils Winkel grundsätzlich nicht möglich, da hier mehrere Fachwerkhäuser stehen und somit die erforderlichen Abstände nicht mehr eingehalten werden können.

Bitte denken Sie daran, dass beim Abrennen von Feuerwerken die Sicherheitshinweise der Herstellungsfirmen unbedingt beachtet werden, damit der eigene Schutz und die Freude am Feuerwerk nicht geschmälert werden. Lassen Sie Kinder und Jugendliche Feuerwerk nur unter Aufsicht nutzen und beseitigen Sie bitte Ihre Böllerreste spätestens am Neujahrstag.