neue Fahrbahnmarkierungen - Maßnahmen aus Radverkehrskonzept werden umgesetzt

Autor: Rebecca Koch

4.11.2022 - Um das Radfahren in Gifhorn sicherer zu machen, setzt die Stadt nun eine weitere Maßnahme aus dem vom Rat der Stadt beschlossenen Maßnahmenpaket des Radverkehrskonzeptes um: Entlang wichtiger Fahrradrouten und an Unfallschwerpunkten im Stadtgebiet und den Ortsteilen Gamsen und Kästorf werden aktuell verschiedene Fahrbahnmarkierungen aufgetragen, um die geltenden Verkehrsregeln zu verdeutlichen.

Die ersten Markierungsarbeiten haben kürzlich begonnen, unter anderem am Cardenap, dem Eißelheideweg und der Fallersleber Straße und werden nun nach den im Radverkehrskonzept festgelegten Prioritäten sukzessiv fortgeführt. Markierungsarbeiten finden unter anderem statt entlang der Hamburger Straße/Hauptstraße, in der Wilhelmstraße, Maschstraße und Braunschweiger Straße (südl. Schillerplatz). Zudem werden verblasste Markierungen in der Celler Straße und Bruno-Kuhn-Straße wiederhergestellt. Während der Markierungsarbeiten muss mit kurzzeitigen Verkehrseinschränkungen gerechnet werden. Die jeweiligen Arbeiten sind witterungsabhängig und erfolgen kurzfristig sukzessive.

Ein Beitrag zur Radverkehrssicherheit

Darf ich mit dem Fahrrad auch auf der Straße fahren, obwohl es einen schmalen Radweg gibt? In welche Richtung führt eigentlich dieser Radweg hier und kann ich als Autofahrerin den Radfahrstreifen automatisch mitbenutzen? Nicht immer sind die geltenden Verkehrsregeln einfach zu verstehen. Unwissenheit und Missverständnisse zwischen Autos, Radfahrenden und Fußgänger*innen führen schon mal zu Konflikten und im schlimmsten Fall zu Unfällen. Zum Einsatz kommen deshalb nun sowohl Rotmarkierungen, als auch die Verwendung von unterschiedlichen Fahrrad-Piktogrammen. Rot markiert werden zum Beispiel Gefahrenstellen wie Kreuzungsbereiche, in denen der Radverkehr aus zwei Richtungen kommt. Außerdem werden Schutzstreifen teilweise mit einer rot gestrichelten Linie versehen. Diese dürfen von Autos grundsätzlich nicht überfahren werden, außer es gibt aufgrund einer Begegnung mit dem Gegenverkehr zu wenig Platz. Auch dann gilt übrigens ein Abstand von 1,5m zum Fahrrad.

Fahrrad-Piktogramme kommen unter anderem an bestimmten Kreuzungen zum Einsatz, um den Kfz-Verkehr ab sofort auf den bevorrechtigten Radverkehr aufmerksam zu machen. Ausgewählt wurden im Rahmen des Radverkehrskonzeptes außerdem Stellen, an denen aufgrund baulicher Voraussetzungen nur ein schmaler Rad- und Gehweg vorhanden ist. Dort ist das Radfahren auch auf der Straße erlaubt, was nun ebenfalls durch die Symbole kenntlich gemacht wird. An anderen Stellen wird das Fahrrad-Piktogramm durch einen Pfeil ergänzt und zeigt somit an, in welcher Richtung das Radfahren erlaubt ist beziehungsweise von wo mit Radverkehr zu rechnen ist. Auf diese Weise soll dem „Geisterradeln“ entgegengewirkt werden.

Die Maßnahme stellt eine kurzfristig zu realisierende Maßnahme dar, um den Radverkehr auf vielen Straßen gleichzeitig sicherer und attraktiver zu machen. Neue Regeln gibt es durch die neuen Markierungen übrigens nicht. Die Piktogramme verdeutlichen lediglich die schon immer geltenden Vorschriften gemäß Straßenverkehrsordnung.