Energiesparkonzept – So bereitet sich die Stadt Gifhorn auf die Krise am Energiemarkt vor

Autor: Rebecca Koch

31.08.2022 - Angesichts der drohenden Gasknappheit und der Verwerfungen auf dem Energiemarkt hat die Stadtverwaltung bereits vor Wochen einen Krisenstab eingerichtet, in dem alle Fachbereiche und Gesellschaften vertreten sind, die mit Nutzung und Betrieb städtischer Einrichtungen befasst sind. Ziel ist, ein effizientes und nachhaltiges Energiesparkonzept auszuarbeiten, das es uns erlaubt, signifikante Verbrauchsreduzierungen zu erreichen. Dabei wurden alle Bereiche definiert, in denen es Einsparpotenziale gibt und die daraus resultierenden Maßnahmen erfasst. Der Stadt ist es wichtig, alle Betroffenen ins Boot zu holen und einen möglichst breiten Konsens bezüglich der Einsparmaßnahmen zu erzielen. Deshalb werden die einzelnen Maßnahmen mit den Nutzenden abgestimmt (Personal, Kitas, Schulen, Sportvereine). Der gesamte mehrstufige Plan wird im September zur Beratung in die politischen Gremien eingebracht.

Das Energieeinsparkonzept sieht verschiedene Stufen vor, die sich nach der Umsetzung sowie nach den weiteren Entwicklungen auf dem Energiemarkt richten.

Stufe 1: Umsetzbarkeit bis Ende Oktober. Stufe 1 sieht Maßnahmen vor, die kurzfristig in allen infrage kommenden städtischen Liegenschaften (Rathaus, Schulen, Kitas, Sportstätten, Dorfgemeinschaftshäuser) umgesetzt werden.

Beispiele:

  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden für ein verändertes Nutzungsverhalten
  • Abschalten von Durchlauferhitzern an Handwaschbecken
  • Optimierung und Herunterregeln von Heizungsanlagen
  • Abschalten der Springbrunnen sowie der Effekt- und Werbebeleuchtung in allen städtischen Liegenschaften
  • weitere Absenkung der Wassertemperatur in der Allerwelle 

Stufe 2 und 3: In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung sind in Stufe 2 und 3 weitere Maßnahmen vorgesehen, die bis Ende 2022 bzw. in 2023 umgesetzt werden können.
Beispiele:

  • Reduzierung der Nutzungszeiten von Einrichtungen
  • Schließung bzw. Zusammenlegung von Teilbereichen
  • Einstellen der Bewässerung der öffentlichen Grünanlagen

Das definierte Ziel der Stadt ist jedoch, die kulturellen und sportlichen Einrichtungen mit möglichst wenig Einschränkungen so lange es geht in Betrieb zu halten.

Stufe 4: Sie stellt den Notfallplan bei einer akuten Unterversorgung dar.
Beispiele:

  • Schließung von Einrichtungen
  • Notversorgung einzelner Einrichtungen mit Strom bzw. Wärme
  • Bereitstellung von Noteinrichtungen für die Bevölkerung

Abwägung von Maßnahmen:
Nicht alle Maßnahmen, die in der Öffentlichkeit vorgeschlagen werden, sind auch ohne weiteres umsetzbar. Es gibt Sicherheitsbedenken oder es gibt mehrere Faktoren, die berücksichtigt werden müssen.

Beispiel Straßenbeleuchtung:
Die nächtliche Straßenbeleuchtung der Stadt Gifhorn ist so konzipiert, dass sie nur im ganzen Stadtgebiet abgeschaltet werden kann. Lösungen, wie beispielsweise nur die Hauptverkehrsstraßen leuchten zu lassen, sind technisch nicht kurzfristig möglich. Zudem sieht die Polizei mit Blick auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger das Abschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung kritisch.

Beispiel Weihnachtsbeleuchtung:
Aus Sicht der Stadt ist dieses Thema differenziert in Bezug auf Innenstadt, Ortsteile und Liegenschaften zu betrachten. Insbesondere bei LED-basierter Weihnachtsbeleuchtung ist der Stromverbrauch sehr gering, so dass im Folgenden im Einzelfall geprüft wird, ob bzw. welche Elemente zum Einsatz kommen.

Fazit:
Die Stadt befindet sich hinsichtlich des Energiesparkonzeptes mitten im Prozess. Einige Dinge sind bereits umgesetzt, wie die folgenden Beispiele zeigen:
Temperatursenkungen in der Allerwelle:

  • Planschbecken Halle: 32 °C -> 30 °C
  • Attraktionsbecken Halle: 30 °C -> 26 °C
  • Therapiebecken Halle 30 °C -> 28 °C
  • Sportschwimmbecken Halle 27 °C -> 24 °C
  • Sportschwimmbecken Freibad: Seit dem 20. Juli wird das Wasser im Freibad ausschließlich von der Sonneneinstrahlung beheizt. Auf das Heizen mit Gas wird seitdem verzichtet.

Abschalten von Brunnen:

Der Brunnen vor dem Rathaus wurde bereits zum Altstadtfest abgeschaltet und wird nicht mehr in Betrieb genommen. Der Brunnen vor der Stadthalle wird in dieser Woche abgeschaltet. Mindesttemperatur in öffentlichen Gebäuden: Die neu beschlossene Bundesverordnung sieht eine Absenkung der Mindesttemperatur in den Räumen öffentlicher Gebäude von 20°C auf 19°C vor. Die Mindesttemperatur wird zur Regeltemperatur, auch in den städtischen Liegenschaften.