Radverkehr in der Fußgängerzone - Das sind die Regeln
27.04.2022 - Seit Ende Februar gilt eine geänderte Regelung zum Radfahren in der Gifhorner Fußgängerzone. Hierauf weisen diverse Schilder in der Innenstadt hin. Beobachtungen zeigen, dass dies noch nicht von allen Verkehrsteilnehmenden verinnerlicht wurde, teils aus Unwissenheit. Die Stadt möchte daher nochmals für die Einhaltung der folgenden Regeln sensibilisieren:
Radfahren in der Fußgängerzone ist werktags in der Zeit von 17 bis 12 Uhr erlaubt. Beim Wochenmarkt am Mittwoch und Samstag gilt die Freigabe von 17 Uhr bis 8 Uhr. Sonntags ist das Radfahren weiterhin ganztägig freigegeben. Bereits seit Mitte vergangen Jahres ist zudem das Befahren der Einbahnstraßen am Schillerplatz und am Cardenap entgegen der Fahrbahn erlaubt. Gefahren darf jedoch nur auf der Fahrbahn, nicht auf den Fußwegen.
Unabhängig von diesen Änderungen gilt für das Befahren von freigegebenen Fußgängerzonen und Fußwegen grundsätzlich:
Beim Radfahren gilt Schrittgeschwindigkeit und Motoren von E-Bikes müssen ausgeschaltet werden. Zu Fuß Gehende haben immer Vorrang und bei unübersichtlichen oder gefährlichen Situationen muss abgestiegen werden. E-Scooter oder andere Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nicht genutzt werden. Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden sind Grundvoraussetzungen für ein sicheres und respektvolles Miteinander.
Die neuen Regeln in der Fußgängerzone waren im Dezember 2021 vom Rat der Stadt beschlossen worden. Voraus ging eine testweise ganztägige Öffnung der Fußgängerzone. Der Rat entschied, diese ganztägige Öffnung zurückzunehmen, bis zur langfristigen Umgestaltung der Fußgängerzone.