Brut und Setzzeit: Hunde bitte an die Leine
Ab dem 1. April ist wieder die Brut- und Setzzeit. Für die Hunde bedeutet das: Bis zum 15. Juli ist Gassi gehen im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine möglich.
Der Leinenzwang dient dem Schutz der Hasen, Rehe, Enten, Gänse, Singvögel, Füchse und anderer heimischer Wildtiere, die während dieser Zeit Nachwuchs bekommen und ihn aufziehen. Das sollen sie ungestört tun können, deshalb gilt der Leinenzwang.
Streunende oder stöbernde Hunde können zur tödlichen Gefahr für Jungtiere werden. Denn Wildtiere stellen, wenn sie drastisch gestört werden, oft die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Besonders Bodenbrüter wie Brachvögel, Kiebitze und andere Arten sind durch freilaufende Hunde gefährdet.
Spürt ein Hund Bodenbrüter auf, verteidigen sie ihre Jungtiere oder fliehen. Bleiben die Jungtiere zurück, bedeutet es für sie meistens den sicheren Tod. Auch für Rehkitze, Junghasen und Nestlinge diverser Vögel stellt jeder freilaufende und wildernde Hund einen immensen Stress und eine ernste Gefahr dar.
Auch in Parks und Grünanlagen ziehen viele freilebende Tiere ihren Nachwuchs auf. Deshalb werden die Hundehalterinnen und -halter gebeten, auch in den innerstädtischen Bereichen in allen Parks und Grünanlagen ihre Hunde nicht frei laufen zu lassen.