Stadt sucht neue Schiedspersonen

Autor: Siemer

Ob kleine Nachbarschaftsstreits oder größere Rechtsangelegenheiten, in vielen Situationen hilft die Anwesenheit einer dritten Partei, Konflikte einvernehmlich zu lösen. Neutrale Schiedspersonen sind daher auch in Gifhorn im Einsatz und vermitteln bei solchen Problemen. Für die kommende Amtsperiode, die ab 2023 startet, sucht die Stadt Gifhorn nun nach neuen, geeigneten Schiedspersonen. 

Bewerben können sich alle, die mindestens 30 Jahre alt sind und in Gifhorn wohnen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Schiedspersonen erhalten eine umfassende Schulung sowie Fort- und Weiterbildungen. Mitzubringen sind: gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, etwas Zeit sowie Freude und Geschick bei der Verhandlungsführung. Außerdem müssen die Schiedspersonen neutral sein.

Die ehrenamtlichen Schiedspersonen machen es sich zur Aufgabe, streitige Rechtsangelegenheiten gütlich zu schlichten. Sie sind dabei keine Schiedsrichter, können eine Entscheidung also nicht erzwingen, aber sie können zwischen den verschiedenen Parteien vermitteln und schaffen eine ruhige Atmosphäre und somit den geeigneten Rahmen für die Lösung von Konflikten.

Wolfgang Kortgödde, bisheriger Schiedsmann in Gifhorn, konnte in seiner Amtszeit schon so manchen Konflikt lösen: „Als Schiedsperson habe ich das Ziel, Streit zwischen zwei Parteien zu schlichten und dies als neutraler Vermittler - ohne Druck auszuüben oder ein eigenes Urteil abzugeben. Das ideale Ergebnis gelingt in den meisten Fällen: nach der Schiedsverhandlung im Gifhorner Rathaus, die im kleinen Kreis stattfindet, erreicht man eine Win-Win-Situation, und keiner fühlt sich als der große Verlierer. Das "Buch des Ärgers“ wird zugeklappt und einem Neuanfang steht nichts mehr im Wege.“

Gewählt werden die Schiedspersonen vom Rat der Stadt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Sachkosten für das Schiedsamt trägt die Stadt. Schiedspersonen erhalten als Ehrenamtlich-Tätige außerdem eine Aufwandsentschädigung von bis zu 600,-- Euro jährlich.

Interessierte senden bitte eine schriftliche Kurzbewerbung bis zum 25.04.2022 unter Nennung des Kennwortes Schiedsamt an die Stadt Gifhorn, Fachbereich Personal und Organisation, Postfach 14 50, 38516 Gifhorn. Fragen beantwortet Ihnen Frau Steinborn unter der Telefonnummer 05371 88111 oder Herr Hotze unter der Telefonnummer 05371 88337 und per Mail an info@stadt-gifhorn.de.