Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 03/2022 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel

Autor: Rebecca Koch

Aufgrund eines Ausbruches der Geflügelpest in der Gemeinde Müden reichen Bereiche der Restriktionszonen in das Gifhorner Stadtgebiet. Es gilt daher folgende Allgemeinverfügung:

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 03/2022 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel PDF-Download