Bekanntmachung der Prüfungsmitteilung des Nds. Landesrechnungshofs über die überörtliche Prüfung der Stadt Gifhorn (Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände)

Autor: Rebeca Koch

Die Prüfungsmitteilung des Nds. Landesrechnungshofs über die überörtliche Prüfung des Landkreises Gifhorn (Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände) vom 31.08.2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Prüfungsmitteilung liegt nach § 5 NKPG vom 01.02.2022 bis einschließlich 09.02.2022 zur Einsichtnahme im Gebäude der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn in Raum 215 öffentlich aus.

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation wird um vorherige Terminabsprache (Tel.: 05371/888-182) gebeten.

Die Prüfungsmitteilung steht auch auf der Internetseite der Stadt Gifhorn unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.stadt-gifhorn.de/sv_gifhorn/Aktuell/Bekanntmachungen/

Gifhorn, den 19.01.2022

Nerlich

Bürgermeister

Anhang

PDF-Download "Prüfungsmitteilung Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände"