3G und FFP2-Maskenpflicht – Gifhorner Stadtverwaltung verstärkt Hygienemaßnahmen Aufgrund

8.12.2021 - Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens verstärkt die Gifhorner Stadtverwaltung ihre Hygienemaßnahmen:

Ab Montag, den 13. Dezember gilt in Abstimmung mit dem Ratsvorsitzenden die 3G-Regel für alle politischen Gremiensitzungen und Ausschüsse. Dies betrifft unter anderem die Ratssitzung am kommenden Montag, als auch die folgenden Ausschüsse. Es gilt für alle Teilnehmenden, neben den Ausschussmitgliedern auch für Presse und Gäste. Die Teilnahme ist dann ausschließlich geimpft, genesen oder getestet möglich. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

Ab Mittwoch, den 15. Dezember wird die 3G-Regel zudem im Rathaus Gifhorn eingeführt. Auch hier ist ein gültiger Nachweis vorzulegen. Zusätzlich besteht ab dann eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Bisher waren auch OP-Masken zugelassen, die jedoch eine geringere Schutzwirkung besitzen.


Darüber hinaus gelten weiterhin die bekannten Maßnahmen: Für das Bürgerbüro im Rathaus ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig, über den Online-Terminkalender oder telefonisch unter der 05371 88-141. Ausgenommen davon ist der Tagesschalter, zum Beispiel zum Abholen von fertiggestellten Dokumenten. Für die übrigen Fachbereiche der Stadtverwaltung wird dringend um Terminvereinbarung gebeten. Die 3G-Regel gilt weiterhin ebenfalls für Trauungen und das Trauzimmer ist auf maximal 10 Personen begrenzt.