Planfeststellung für die Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes an dem Knotenpunkt B4 / K7 in der Stadt Gifhorn und der Samtgemeinde Wesendorf

Autor: Dageri

Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Gifhorn vom 14. Oktober 2021, Az.: 8.2 / 6610-20 KVP B 4 K 7, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit

vom 22.11.2021 bis einschließlich 06.12.2021

während der Sprechzeiten Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do auch 14.00 - 17.00 Uhr im Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, Fachbereich Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 203 zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Landkreis Gifhorn, Steinweg 1, 38518 Gifhorn eingesehen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrens-gesetz - VwVfG).

Gifhorn, 11.11.2021

Der Bürgermeister