Radeln in der Fuzo - Stadt zieht Zwischenbilanz

Autor: Siemer

Noch bis November dauert die Testphase „Freigabe der Fußgängerzone für den Fahrradverkehr“.  Danach soll Bilanz gezogen und entschieden werden, ob das Radfahren wieder auf die Morgen- und Abendstunden beschränkt wird oder ob es bei der zeitlich unbefristeten gemeinsamen Nutzung von Radlern und Fußgängern bleibt. Die Stadtverwaltung, das zuständige Planungsbüro und die Polizei haben jetzt ein Zwischenfazit gezogen.

Die Meinung der Bürgerinnen und Bürger zum Thema hat das Planungsbüro BÖREGIO in einer nicht repräsentativen Befragung ermittelt. 330 Gifhornerinnen und Gifhorner haben sich daran beteiligt (vollständige Auswertung siehe Anhang).  Die zentralen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • 81 % geben an, die Fußgängerzone zum Einkaufen und Bummeln zu nutzen.
  • 28 %  geben an, sie zur Durchquerung der Innenstadt zu nutzen.
  • Die größten Bedenken haben Fußgängerinnen und Fußgänger in Bezug auf zu schnell fahrende Radfahrende.
  • 11 % haben aus dieser Sicht keine Bedenken bzgl. der Öffnung der Fußgängerzone.
  • 67,7 % der Teilnehmenden spricht sich gegen die langfristige ganztägige Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr aus.

Nach Beginn des Versuchs haben die Fachbereiche Stadtplanung und Tiefbau punktuell nachgesteuert. So wurden ergänzende Piktogramme aufgebracht, die Standorte mobiler Fahrradständer angepasst und laufende Öffentlichkeitsarbeit betrieben. So erläutern z.B. verschiedene kurze Videos die Regeln in den einzelnen Bereichen.

Die Probephase wird auch von der Polizei begleitet, die Kontrollen in der Fußgängerzone durchführt und dabei vom Fachbereich Ordnung unterstützt wird. Bislang wurden sechs Kontrollen zusammen mit der Polizei durchgeführt, jeweils zwei im Juli, zwei im August und zwei im September. Die Kontrollen erfolgten zu verschiedenen Uhrzeiten und an verschiedenen Wochentagen, auch am Markttag (Mittwoch).

Dabei wurden vereinzelte Verstöße festgestellt. Die Verursacher wurden belehrt, wobei sich nur eine Person als unbelehrbar erwies. Das größte Problem war die Einhaltung der Geschwindigkeit. Unfälle oder Zusammenstöße wurden jedoch in diesem Zusammenhang nicht gemeldet. Deutlich wurde jedoch, dass gegenseitige Toleranz und das Miteinander zu wünschen übriglassen. Bei der Kontrolle am Dienstag, 14. 9.2021, war die Polizei zweimal vor Ort. Beim ersten Mal wurden drei Radler ermahnt, die etwas zu schnell unterwegs waren. Bei der zweiten Kontrolle gab es nichts zu beanstanden. Am gestrigen Markttag war die Polizei dann noch einmal präsent. Ein E-Scooter-Fahrer wurde darüber aufgeklärt, dass er nicht durch die Fußgängerzone fahren dürfe und drei Radler ermahnt, dass sie zu schnell unterwegs waren.


In Bezug auf das Unfallgeschehen hat die Polizei seit dem 1. Juni 2021 im Bereich Cardenap, Marktplatz, Steinweg, Schillerplatz zwei Unfälle aufgenommen.  

  • An einem Samstag um 19 Uhr touchierte eine 59-jährige mit ihrem Lenker ein zweijähriges Kind.
  • Ein weiterer Unfall betrifft das Abstellen eines Fahrrades. Das Rad fiel gegen ein Fahrzeug und beschädigt dieses.

Das Unfallgeschehen vor Beginn des Verkehrsversuchs:

  • In den Vorjahren lag die Unfallquote pro Jahr zwischen 0 bis 5 Unfällen mit Radfahrerbeteiligung im Bereich Cardenap, Marktplatz, Steinweg, Schillerplatz.

Fazit: Grundsätzlich funktioniert das Radfahren in der Fußgängerzone. Besondere oder neue Gefahrsituationen haben sich nicht ergeben. Unstrittig ist jedoch, dass einzelne Personen zu schnell fahren. Hier sind regelmäßige Aufklärung und Kontrollen wichtig.

Größere Anpassungen erscheinen nicht notwendig und sind auch im weiteren nicht vorgesehen. Kleineres Nachjustierungen erfolgen nach Bedarf.

Die flankierenden Maßnahmen werden als positiv beurteilt. Dies gilt sowohl für die Freigabe des Cardenap für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße wie auch für die geänderte Parksituation im verkehrsberuhigten Bereich zwischen Schillerplatz und Bodemannstraße.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt die Bürgerinnen und Bürger um folgendes bitten: Fußgänger haben immer Vorrang und Radler müssen ihre Geschwindigkeit anpassen.

So geht es weiter:
Die Probephase endet im November. Bis dahin wird eine abschließende Befragung durchgeführt. Die Ergebnisse des Verkehrsversuchs werden durch die Verwaltung zusammengetragen. Auf dieser Basis wird dann entscheiden, ob die aktuelle, die vorherige oder ggf. eine angepasste Regelung dauerhaft umgesetzt werden soll.