Grundstückseigentümer müssen Herbstlaub entfernen

Autor: Siemer

Spätestens wenn die welken Blätter wieder Straßen, Gehwege und Einfahrten bedecken, stellt sich für viele die Frage: Wer ist für die Entsorgung des Laubes zuständig? Die Frage ist schnell  beantwortet. Wer als Grundstückseigentümer die Reinigungspflicht des Gehweges hat, ist auch für die Entsorgung des Laubes zuständig. Darauf verweist der Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn (ASG).

Das Laub kann entweder auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden. Reicht die Biotonne nicht aus, so kann das Laub in den Monaten November bis einschließlich März zusätzlich über gebührenpflichtige 90 l Biomüllsäcke entsorgt werden. Auskunft hierüber erteilt der Landkreis Gifhorn.

Auf keinen Fall darf das Laub auf die öffentliche Straße oder in die Gosse gekehrt werden. Dort bestehe die Gefahr, dass die Straßeneinläufe viel schneller verstopften, was beim nächsten Starkregen dann zu Überflutungen führen könne, so der ASG. Hinzu kommt, dass der ASG das über die Kehrmaschine aufgenommene Laub als Straßenkehricht entsorgen muss. Das ist um ein Vielfaches teurer als Biomüll, da es sich um Sondermüll handelt.

Außerdem reicht in den Straßen mit hohem Baumbestand zur Laubzeit eine turnusmäßige wöchentliche Reinigung häufig nicht aus. In bestimmten Bereichen sind Sonderreinigungen notwendig, damit es zu keinen Unfällen kommt. Wenn Anlieger dann noch zusätzlich das Laub von Ihren Grundstücken in die Gosse fegen, wird der Aufwand noch höher. Das geht dann zu Lasten der Straßenreinigungsgebühren und zu Lasten der Anlieger, die ihr Laub ordnungsgemäß entsorgen. Deshalb appelliert der ASG eindringlich an alle Grundstückseigentümer: Bitte entsorgen sie ihr Laub in der Biotonne oder kompostieren sie es auf dem Grundstück.