Auf einigen Wegen dürfen Autos nicht mehr fahren

Autor: Siemer

Die Stadt setzt einen Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.Septmber 2019 um, wonach einige Straßenabschnitte  und Verbindungswege für den Kraftverkehr teileingezogen, sprich gesperrt werden.  

Dies betrifft die Anne-Frank-Straße zwischen Haus Nr. 3 und Nr. 5 auf einer Länge von 35 m und zwischen Haus Nr. 13 und Nr. 15 auf einer Länge von 25 m. Ebenso den Baltrumer Platz zum Juister Weg auf einer Länge von 62 m und vom Baltrumer Platz zur Borkumer Straße auf einer Länge von 74 m. Die Wege bleiben als Fuß- und Radweg nutzbar.

Veränderungen gibt es auch für die Verbindungswege entlang des Grundstücks Dieselstraße 30 auf einer Länge von 30 m und entlang des Grundstücks Handwerkerwall 7a auf einer Länge von 44 m. Sie werden für den Radverkehr gesperrt und bleiben nur noch als Fußweg nutzbar.

Der Bereich der Rathausstraße soll auf einer Länge von 48 m, von der Einmündung Steinweg, einschließlich des Hauses Nr. 4, bis zur Einfahrt zum neuen Parkhaus, für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt und zur Fußgängerzone ausgewiesen werden.         

Ein Lageplan des von der Einziehung betroffenen Bereiches liegt für die Dauer von 3 Monaten während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Gifhorn, Fachbereich Ordnung, Zimmer 124, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.