Öffentliche Auslegung der Planfeststellung für das Bauvorhaben Neubau Kreuzungsbahnhof Rötgesbüttel
Bekanntmachung
Planfeststellung für das Bauvorhaben „Neubau Kreuzungsbahnhof Rötgesbüttel“, Bahn-km 22,540 bis 25,160 der Strecke 1902 Braunschweig – Gifhorn in den Gemeinden Rötgesbüttel und Hohne sowie der Stadt Gifhorn, Niedersachsen
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Hannover, vom 18.06.2019, Az. 581ppa/009-2016#002, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 17. Juli 2019 bis 31. Juli 2019 während der Sprechzeiten Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do auch 14.00 - 17.00 Uhr im Rathaus der Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, Fachbereich Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 203 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, Herschelstraße 3, 30159 Hannover, eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Gifhorn, 08.07.2019
Der Bürgermeister