Corona-Virus - Neue Vorgaben im Standesamt

Autor: Siemer

Durchführung von Eheschließungen

Liebes Brautpaar, aufgrund der aktuellen Situation mit dem Corona-Virus gelten für die Trauungen bis mindestens zum 19.04.2020 gesonderte Vorgaben. Die Trauungen finden statt, jedoch in einem minimalen Rahmen, sodass das Brautpaar lediglich zu zweit zur Eheschließung vorspricht. Das Beisein von Trauzeugen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und somit nicht zwingend erforderlich. Auch das Aufhalten von Traugesellschaften am Rathaus (Hinterhof des Rathauses sowie auch auf dem Marktplatz) ist nicht gestattet. Alternativ können Sie gerne einen neuen Termin zur Eheschließung vereinbaren. Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen des Standesamts gern telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Leider bleibt auch bis auf weiteres die Hochzeitzsmühle geschlossen und kann nicht mehr für Trauungen benutzt werden.

Beurkundung von Sterbefällen

Bestattungsunternehmen werden gebeten, die Unterlagen im Briefkasten des Rathauses einzuwerfen. Das Standesamt wird sich anschließend mit den Bestattungsinstituten in Verbindung setzen, um einen Termin zur Abholung der Sterbeurkunden zu vereinbaren. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Gebühr für die Urkunden gleich passend beizufügen, sodass die Urkunden per Post zugeschickt werden können.

Beurkundung von Geburten

Liebe Eltern, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Um die Geburtsurkunde Ihres Kindes zu erhalten, reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bitte im Klinikum ein oder werfen diese in den Briefkasten des Rathauses. Von dort werden die Dokumente an das Standesamt weiter geleitet. Sobald die Geburtsurkunden fertig sind, werden Ihnen diese per Post mit einer Rechnung zugesandt.

Andere Anliegen

Bei allen anderen dringenden Anliegen setzen Sie sich gern telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung, sodass ggf. ein Termin vereinbart werden kann.